**ZUR MIETE**Schicke 2 Zimmer ETW mit Terrasse, Stellplatz, EBK...** (Wohnungen Büsingen am Hochrhein)

Land:
DEU
PLZ:
78266
Ort:
Büsingen am Hochrhein
Kaltmiete:
850,00 €
Nebenkosten:
149,00 €
Wohnfläche:
56,00 m²
Nutzfläche:
22,00 m²
Ihre Objektnr.:
Angebot 833
Objekttyp:
Erdgeschoss
Heizungsart:
Zentralheizung
Befeuerung:
Gas
Boden:
Fliesen
Bad:
Wanne
Küche:
EBK
Zimmer:
2
Schlafzimmer:
1
Badezimmer:
1
Baujahr:
1989
Ferienobjekt:
1
Art:
Bedarf
Gültig bis:
2029-02-05
Endenergiebedarf:
99.00
Baujahr:
2019
Jahrgang:
2014
Gebäudeart:
wohn
**SCHICK UND GEMÜTLICH WOHNEN, HIER GEHT DAS**
Nur zu, hier erwartet Sie eine pfiffig geschnittene 2 Zimmerwohnung mit XXL SÜDTERRASSE, SEPARATER KÜCHE SAMT EBK UND DURCHREICHE ZUM WOHNZIMMER, INNENLIEGENDEM WANNEN - DUSCHBAD, EINEM PKW STELLPLATZ, MASSIVEM KELLERRAUM, SCHLAFZIMMER MIT AUSBLICK ZUR TERRASSE und und und!!
Gelegen ist das gute Stück im Erdgeschoss eines ruhigen 9 Parteienhauses in Büsingen/Stemmer, also greifen Sie zu!!
Sie sind interessiert? Prima, dann freuen wir uns auf Ihren Anruf!!
Ihr SCHNELLKONTAKT zu uns lautet:
(D) 0172 - 216 24 07
(CH) 079 - 250 92 10
Diese freundliche, helle Wohnung hat eine Menge zu bieten, aber schauen Sie selbst!
Einen geräumigen Flur im Eingangsbereich/ 1 Schlafzimmer mit Aussicht zur Terrasse und bodentiefem Fenster/ Ein herrlich helles Wohnzimmer mit großer Fensterfront und Austritt zur XXL Südterrasse/ Eine mit einer kompletten EBK ausgestattete, separate Küche inklusive Durchreiche zum Wohnzimmer/ Ein geräumiges Wannen- Duschbad mit WC/ 2 Außenabstellräume auf der Terrasse/ Große Sonnenmarkise vor der Terrassen- Fensterfront/ Außenrollläden/ SASAG Anschluss für TV und Internet/ 1 PKW Stellplatz vor dem Haus/ Waschmaschinenplatz MIT Waschmaschine im Keller...
In unmittelbarer Nähe des Rheins und nur knappe 150 Meter von den ÖV -Anschlüssen nach Schaffhausen und Singen entfernt gelegen, bietet diese ansprechende Terrassenwohnung alles, was man sich nur wünschen kann.
Auch Zürich, Winterthur, Radolfzell und Konstanz sind nicht weit entfernt und von hier aus bestens zu erreichen.
Bitte beachten Sie, dass eine Vermietung an Ruheständler oder berufstätige Personen erwünscht ist.
Die Mindestmietzeit beträgt hier 24 Monate, für konkrete Mietanfragen übersenden Sie uns zudem bitte Ihre Gehalts- oder Rentennachweise der letzten 3 Monate, einen aktuellen Schufa- oder Betreibungsauszug, sowie eine vollständige Selbstauskunft, vielen Dank.
Für eine Besichtigung und weitere Informationen nehmen Sie doch bitte direkten Kontakt mit uns auf, wir freuen uns auf Sie!
Landkreis Konstanz ist die Oberkategorie in der diese Immobilie gelistet wird samt Immobiliensuche. Die Überschrift für diese Immobilie ist **ZUR MIETE**Schicke 2 Zimmer ETW mit Terrasse, Stellplatz, EBK...**. Dieses Exposé ist der Kategorie Büsingen am Hochrhein zugeordnet. Die Immobiliensuche nach günstigen Immobilien führt viele weitere Objekte unter Baden-Württemberg. Eine Kontaktanfrage zum Anbieter unter folgender Adresse: TD Immobilienconsulting Ansprechpartner Thomas Deppe, Junkerstraße, 64 in 78266 Baden-Württemberg - Büsingen am Hochrhein.
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TD Immobilienconsulting |
Thomas Deppe |
Junkerstraße, 64 |
78266 Baden-Württemberg - Büsingen am Hochrhein |
Telefax: |
07734 - 9359520 |
Mobil: |
0172 - 2162407 |
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Maklerwebsite: |
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Steuernummer: |
18014/35186 |
Aufsichtsbehörde: |
Erlaubnis nach §34c der Gewerbeordnung ist seit dem 01.03.2020 die IHK Hochrhein-Bodensee, Reichenaustraße 21, 78467 Konstanz, Tel. 07531 - 2862-0 Internet: www.konstanz.hik.de |
Verbraucherinformation:
Allgemeine Geschäftsbedingungen der UTD Unternehmensberatung & TD Immobilienconsulting. Junkerstraße 64, 78266 Büsingen am Hochrhein Gültig ab dem 23.12.2020 § 1 Eigentümerangaben Wir weisen darauf hin, dass unser Angebot aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte erstellt und nicht von uns auf seine Richtigkeit hin überprüft wurde. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, diese Angaben auf Ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir daher nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. § 2 Vertragsabschluss Ein Maklervertrag mit der Firma TD Immobilienconsulting oder deren Beauftragten/ Vertreter kommt den aktuellen Bestimmungen nach durch eine Vereinbarung in Textform (z.B. via SMS, E-Mail, schriftlichem Maklervertrag, Whatsapp, etc.) zustande. § 3 Weitergabe Verbot Unsere Angebote sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und absolut vertraulich zu behandeln. Bei einer Weitergabe an Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung ist der Angebotsempfänger zur Zahlung der ausgeschriebenen Provision verpflichtet, insofern der Dritte das Geschäft auch ohne unsere Dienste abschließt. Des Weiteren behalten wir uns weitergehende Schadensersatzansprüche vor. § 4 Doppeltätigkeit Wir sind berechtigt, sowohl für die Käufer- (Mieter-), wie auch die Verkäuferseite (Vermieterseite) provisionspflichtig tätig zu werden. Eine wirtschaftliche Verflechtung mit dem Auftraggeber ist somit möglich. Auftraggeber und Kunde sind uns gegenüber gleichermaßen provisionspflichtig. (Andere Regelungen gelten nur bei Immobilienvermittlungen in der Schweiz) § 5 Provisionsanspruch Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (z. B. Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erwerb in der Zwangsversteigerung, sofern wir Unterlagen über die Bewertung des Objektes -Wertgutachten des Gerichtes - beschafft haben, statt freihändiger Kauf). Informations- und Objektdatenbeschaffungen von uns über Dritte beeinträchtigen unseren Provisionsanspruch an den tatsächlichen Käufer und Verkäufer nicht. § 6 Provisionshöhe und Zahlung Grundsätzlich kommt beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen die seit dem 23.12.2020 geltende, paritätische Provisionsteilung (50/50) zwischen Käufer und Verkäufer (§ 656 c Abs. 1 BGB) zur Anwendung, insofern die Vertragsteile als Verbraucher handeln. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die vom Käufer und Verkäufer zu zahlende Maklerprovision dann jeweils 3,57 % (inkl. der gesetzl. MwSt.) Handelt der Käufer als gewerblicher Kunde, so gilt die paritätische Provisionsteilung zwischen Käufer und Verkäufer nicht und kann abweichend hierzu ausgehandelt und vereinbart werden. Beim Verkauf von gemischt genutzten Immobilien, Gewerbeimmobilien, Baugrundstücken, Zwei-, Drei-, und Mehrfamilienhäusern gilt die paritätische Provisionspflicht für den Käufer und Verkäufer ebenfalls nicht, hier kann die Provisionshöhe zwischen den Vertragsparteien ebenfalls weiterhin frei verhandelt werden. Bei einem alleinigen Verkaufsauftrag durch einen Verkäufer ist eine reine Innenprovision möglich, der Provisionssatz beträgt hier 5,95% (inkl. der gesetzl. MwSt.) Bei einem Suchauftrag durch einen Käuferkunden ist eine reine Innenprovision ebenfalls möglich, der Provisionssatz beträgt auch hier 5,95% (inkl. der gesetzl. MwSt.) Die Provision ist verdient und fällig, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer reinen Maklertätigkeit ein Vertragsabschluss zustande gekommen ist. Bei Abschlüssen nach den aktuell gültigen Provisionsbestimmungen zur paritätischen Provisionsteilung, ist die Provision unmittelbar mit dem notariellen Vertragsabschluss fällig und verdient. Sie ist von den Vertragsparteien sofort bei Vertragsabschluss in jeweils voller Höhe an uns zu zahlen (Andere Regelungen gelten nur bei Immobilienvermittlungen in der Schweiz) Bei Vermietungen zahlt die fällige Provision allein der Auftraggeber, insofern nicht ein konkreter Suchauftrag eines Interessenten vorliegt. (Andere Regelungen gelten grundsätzlich nur bei Immobilienvermittlungen in der Schweiz) § 7 Provisionsteilungen Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber unserer Provisionsforderungen sind ausgeschlossen, soweit die anrechenbare Forderung nicht rechtskräftig festgestellt ist. § 8 Vorkenntnis Sollte dem Empfänger die von uns nachgewiesenen Objekte bereits bekannt sein, ist uns dies schriftlich und unverzüglich, d. h. spätestens innerhalb von fünf Tagen ab Entgegennahme unseres Angebots mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen. § 9 Gerichtsstand/Haftung Erfüllungsort/Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Es gilt deutsches Recht. Der Anspruch auf Provision bleibt auch dann bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingung erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Fehlverhaltens unseres Auftraggebers rückgängig gemacht wird. Haftungsmaßstab: Die TD Immobilienconsulting haftet bei eigenen Vertragsverletzungen, wie bei solchen von Vertretern oder Erfüllungshilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bleibt ausgeschlossen. Mündliche Abreden bedürfen grundsätzlich der Schriftform. § 10 Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/