**GRANDIOSER RHEINBLICK, mit sonniger 4 Zimmer- Balkonwohnung** (Wohnungen Gailingen am Hochrhein)
Land:
DEU
PLZ:
78262
Ort:
Gailingen am Hochrhein
Kaltmiete:
995,00 €
Nebenkosten:
200,00 €
Wohnfläche:
100,00 m²
Nutzfläche:
15,00 m²
Ihre Objektnr.:
Angebot 840
Objekttyp:
Terrassen
Heizungsart:
Zentralheizung
Befeuerung:
Öl
Boden:
Fliesen
Ausblick:
See
Bad:
Fenster
Küche:
EBK
Garagen (Anz.):
1
Zimmer:
4
Schlafzimmer:
3
Badezimmer:
1
nur Nichtraucher:
1
Haustiere erlaubt:
1
Ferienobjekt:
1
Art:
Bedarf
Gültig bis:
2027-10-24
Endenergiebedarf:
101.00
Baujahr:
1998
Jahrgang:
2014
Gebäudeart:
wohn
**IHR NEUES ZUHAUSE MIT 1A RHEINBLICK** SIE ERWARTEN 4 GERÄUMIGE ZIMMER, EIN EBENERDIGER EINGANG, EINE SONNENTERRASSE SOWIE EINE XXL GARAGE**
Freuen Sie sich auf eine großzügige und gemütliche, gerade frisch renovierte 4 Zimmerwohnung, die sich über die 1. und 2. Etage in einem kleinen, freundlichen Mehrfamilienhaus in Gailingen erstreckt und direkt am herrlichen Rhein liegt.
Dieses Angebot richtet sich an Alleinstehende und Paare!
Sie sind interessiert, prima, dann lautet Ihr SCHNELLKONTAKT zu uns:
0172 - 216 24 07 für Deutschland und
079 - 250 92 10 für die Schweiz.
Diese charmante Wohnung, in die Sie über einen eigenen, separaten Hauseingang gelangen, empfängt Sie mit einem hellen Treppenhausflur, von dem aus Sie bequem sowohl in die obere Etage, als auch den Keller erreichen können.
Alle Wohnräume, sowie das schicke Wannen- Duschbad mit WC, verfügen über Fenster und wurden entweder mit Laminat oder Fliesen versehen.
Die Einbauküche ist komplett ausgestattet und durch eine Glasschiebetür direkt mit dem großzügigen und herrlich hellen Wohnzimmer verbunden, von dem aus Sie auch auf die große, teils überdachte Loggia gelangen können.
Der Blick auf den Rhein und die historische Brücke hinüber ins Schweizerische Diessenhofen ist von hier aus tatsächlich atemberaubend, Sie werden sehen!
2 geräumige Schlafzimmer befinden sich ebenfalls auf dieser Wohnebene, ein weiteres Drittes dann im Dachgeschoss, wo auch zwei separate Abstellräume in den isolierten Dachschrägen für den nötigen Stauraum sorgen.
Die Ausstattungsdetails in Kürze!
Großzügige 4 Zimmer- Terrassenwohnung mit Keller und 2 weiteren Abstellräumen im Dachgeschoss/ Frisch renoviert/Laminat- und Fliesenböden/Tageslicht- Wannen- Duschbad/Komplette Einbauküche/Große Sonnenterrasse/RHEINBLICK/Markise und Außenrollläden/Innenputz/Internetanschluss/Eigener Hauseingang/Kleines Mehrfamilienhaus/Internet - Kabelanschluss/XXL Garage samt PKW Stellplatz inklusive...
Unmittelbare Rheinlage, an der Schweizer Grenze
Die nächstgelegene Bushaltestelle befindet sich in unmittelbarer Nähe, die Busanbindungen an die Nachbargemeinden sind als gut zu bezeichnen.
Im nahe gelegenen Schweizer Nachbarort Diessenhofen besteht die Möglichkeit zur Nutzung des Schienennahverkehrs in Richtung Bodensee und die Innerschweiz.
Im Dorfzentrum finden sich diverse Handwerksbetriebe und Einkaufsläden des täglichen Bedarfs, auch ein größeres Einkaufszentrum Richtung Büsingen ist vorhanden.
Die ärztliche Versorgung ist im vollen Umfang gewährleistet, zudem verfügt Gailingen über einen Kindergarten, eine Schule, ein Rheinschwimmbad, diverse Restaurants, Gasthöfe, Hotels und sonstige Übernachtungsmöglichkeiten.
Verschiedene Geldhäuser, eine Postfiliale und viele weitere Einzelhandelsgeschäfte prägen das Ortsbild der beschaulichen Gemeinde.
Auch eine bekannte medizinische Reha Einrichtung ist im Ort ansässig.
Für alle weiteren Informationen oder die Vereinbarung eines Besichtigungstermins erreichen Sie uns in gern unter der Rufnummer 07734 - 9359520.
Diese Wohnung wäre ideal für 2-3 Personen, bitte beachten Sie zudem, dass zum Einzug 2 Monatskaltmieten Kaution fällig werden und Haustiere nicht erwünscht sind.
Landkreis Konstanz ist die Oberkategorie in der diese Immobilie gelistet wird samt Immobiliensuche. Die Überschrift für diese Immobilie ist **GRANDIOSER RHEINBLICK, mit sonniger 4 Zimmer- Balkonwohnung**. Unter Gailingen am Hochrhein sind weitere mögliche Immobilienangebote aufzufinden, die ähnlich dieser Immobilie sind. Das diesem Objekt zugeordnete Bundesland ist Baden-Württemberg. Der Anbieter TD Immobilienconsulting Ansprechpartner Thomas Deppe, Junkerstraße, 64 in 78266 Baden-Württemberg - Büsingen am Hochrhein ist verantwortlich für die Veröffentlichung der Anzeige.
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TD Immobilienconsulting |
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Thomas Deppe |
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Junkerstraße, 64 |
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78266 Baden-Württemberg - Büsingen am Hochrhein |
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Telefax: |
07734 - 9359520 |
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Mobil: |
0172 - 2162407 |
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Maklerwebsite: |
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Steuernummer: |
18014/35186 |
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Aufsichtsbehörde: |
Erlaubnis nach §34c der Gewerbeordnung ist seit dem 01.03.2020 die IHK Hochrhein-Bodensee, Reichenaustraße 21, 78467 Konstanz, Tel. 07531 - 2862-0 Internet: www.konstanz.hik.de |
Verbraucherinformation:
Allgemeine Geschäftsbedingungen der UTD Unternehmensberatung & TD Immobilienconsulting. Junkerstraße 64, 78266 Büsingen am Hochrhein Gültig ab dem 23.12.2020 § 1 Eigentümerangaben Wir weisen darauf hin, dass unser Angebot aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte erstellt und nicht von uns auf seine Richtigkeit hin überprüft wurde. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, diese Angaben auf Ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir daher nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. § 2 Vertragsabschluss Ein Maklervertrag mit der Firma TD Immobilienconsulting oder deren Beauftragten/ Vertreter kommt den aktuellen Bestimmungen nach durch eine Vereinbarung in Textform (z.B. via SMS, E-Mail, schriftlichem Maklervertrag, Whatsapp, etc.) zustande. § 3 Weitergabe Verbot Unsere Angebote sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und absolut vertraulich zu behandeln. Bei einer Weitergabe an Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung ist der Angebotsempfänger zur Zahlung der ausgeschriebenen Provision verpflichtet, insofern der Dritte das Geschäft auch ohne unsere Dienste abschließt. Des Weiteren behalten wir uns weitergehende Schadensersatzansprüche vor. § 4 Doppeltätigkeit Wir sind berechtigt, sowohl für die Käufer- (Mieter-), wie auch die Verkäuferseite (Vermieterseite) provisionspflichtig tätig zu werden. Eine wirtschaftliche Verflechtung mit dem Auftraggeber ist somit möglich. Auftraggeber und Kunde sind uns gegenüber gleichermaßen provisionspflichtig. (Andere Regelungen gelten nur bei Immobilienvermittlungen in der Schweiz) § 5 Provisionsanspruch Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (z. B. Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erwerb in der Zwangsversteigerung, sofern wir Unterlagen über die Bewertung des Objektes -Wertgutachten des Gerichtes - beschafft haben, statt freihändiger Kauf). Informations- und Objektdatenbeschaffungen von uns über Dritte beeinträchtigen unseren Provisionsanspruch an den tatsächlichen Käufer und Verkäufer nicht. § 6 Provisionshöhe und Zahlung Grundsätzlich kommt beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen die seit dem 23.12.2020 geltende, paritätische Provisionsteilung (50/50) zwischen Käufer und Verkäufer (§ 656 c Abs. 1 BGB) zur Anwendung, insofern die Vertragsteile als Verbraucher handeln. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die vom Käufer und Verkäufer zu zahlende Maklerprovision dann jeweils 3,57 % (inkl. der gesetzl. MwSt.) Handelt der Käufer als gewerblicher Kunde, so gilt die paritätische Provisionsteilung zwischen Käufer und Verkäufer nicht und kann abweichend hierzu ausgehandelt und vereinbart werden. Beim Verkauf von gemischt genutzten Immobilien, Gewerbeimmobilien, Baugrundstücken, Zwei-, Drei-, und Mehrfamilienhäusern gilt die paritätische Provisionspflicht für den Käufer und Verkäufer ebenfalls nicht, hier kann die Provisionshöhe zwischen den Vertragsparteien ebenfalls weiterhin frei verhandelt werden. Bei einem alleinigen Verkaufsauftrag durch einen Verkäufer ist eine reine Innenprovision möglich, der Provisionssatz beträgt hier 5,95% (inkl. der gesetzl. MwSt.) Bei einem Suchauftrag durch einen Käuferkunden ist eine reine Innenprovision ebenfalls möglich, der Provisionssatz beträgt auch hier 5,95% (inkl. der gesetzl. MwSt.) Die Provision ist verdient und fällig, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer reinen Maklertätigkeit ein Vertragsabschluss zustande gekommen ist. Bei Abschlüssen nach den aktuell gültigen Provisionsbestimmungen zur paritätischen Provisionsteilung, ist die Provision unmittelbar mit dem notariellen Vertragsabschluss fällig und verdient. Sie ist von den Vertragsparteien sofort bei Vertragsabschluss in jeweils voller Höhe an uns zu zahlen (Andere Regelungen gelten nur bei Immobilienvermittlungen in der Schweiz) Bei Vermietungen zahlt die fällige Provision allein der Auftraggeber, insofern nicht ein konkreter Suchauftrag eines Interessenten vorliegt. (Andere Regelungen gelten grundsätzlich nur bei Immobilienvermittlungen in der Schweiz) § 7 Provisionsteilungen Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber unserer Provisionsforderungen sind ausgeschlossen, soweit die anrechenbare Forderung nicht rechtskräftig festgestellt ist. § 8 Vorkenntnis Sollte dem Empfänger die von uns nachgewiesenen Objekte bereits bekannt sein, ist uns dies schriftlich und unverzüglich, d. h. spätestens innerhalb von fünf Tagen ab Entgegennahme unseres Angebots mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen. § 9 Gerichtsstand/Haftung Erfüllungsort/Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Es gilt deutsches Recht. Der Anspruch auf Provision bleibt auch dann bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingung erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Fehlverhaltens unseres Auftraggebers rückgängig gemacht wird. Haftungsmaßstab: Die TD Immobilienconsulting haftet bei eigenen Vertragsverletzungen, wie bei solchen von Vertretern oder Erfüllungshilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bleibt ausgeschlossen. Mündliche Abreden bedürfen grundsätzlich der Schriftform. § 10 Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/


