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ATIK: Chance nutzen: 295 m² Grundstück für Ihr zukünftiges Ein- bis Zweifamilienhaus

ATIK: Chance nutzen: 295 m² Grundstück für Ihr zukünftiges Ein- bis Zweifamilienhaus (Grundstücke Ketsch)

Anbieter kontaktieren
Grunddaten

Land:

DEU

PLZ:

68775

Ort:

Ketsch

Preise

Kaufpreis:

249.000,00 €

Kaufpreis / qm:

844,07 €

Vermittl.-Provision:

3,57 % des Kaufpreises einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, fällig und zahlbar bei Vertragsabschluss.

Flächen

Grundstücksfläche:

295,00 m²

Sonstiges

Ihre Objektnr.:

W160

Bildergalerie
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Objektbeschreibung

Zum Verkauf steht ein ca. 295 m² großes Grundstück, das durch seine ruhige Lage überzeugt und eine ideale Grundlage für eine Bebauung bietet.
Auf dem Grundstück befindet sich ein Carport, das aktuell als einfacher Lager- und Aufenthaltsort genutzt wird.

Die dazugehörigen Grundrisse liegen vor und können den Bildern entnommen werden. Somit steht Ihnen eine exklusive, sofort umsetzbare Vision zur Verfügung, die den Charakter des Grundstücks ideal zur Geltung bringt.
Der gültige Bebauungsplan ist online einsehbar, auf Wunsch stellen wir Ihnen diesen gerne zusätzlich zur Verfügung.

Lage

Das Grundstück befindet sich in einer ruhigen Wohnlage von Ketsch, sodass Sie ein naturnahes, grünes Umfeld bei hervorragender Infrastruktur genießen können. Nur wenige Fahrminuten entfernt liegt das Ortszentrum mit seinen vielfältigen Geschäften, Cafés und Restaurants, ebenso wie Supermärkte, Bäckereien, Apotheken und Ärzte. Kindergärten und Kindertagesstätten befinden sich in unmittelbarer Nähe und gewährleisten eine qualifizierte Betreuung ab dem Kleinkindalter. Die Grundschule „Alte Schule Ketsch“ ist fußläufig erreichbar. Weiterführende Schulen in Schwetzingen, Hockenheim und Heidelberg sind dank der guten Verkehrsverbindungen schnell erreichbar.

Ketsch selbst liegt zentral in der Metropolregion Rhein-Neckar, eingebettet zwischen Mannheim, Heidelberg und Speyer. Die Gemeinde mit rund 13.000 Einwohnern besticht durch ein lebendiges Miteinander und ein gepflegtes Ortsbild. Sport- und Kulturvereine, das örtliche Freibad sowie zahlreiche Spazier- und Radwege, etwa rund um den beliebten Anglersee, bieten ideale Gelegenheiten für aktive Erholung oder entspannte Stunden in der Natur. Besonders erwähnenswert ist auch der Badesee Hohenwiese, der an warmen Tagen zu Freizeit und Erholung einlädt.

Auch die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist hervorragend - 300 Meter entfernt liegt die nächste Bushaltestelle, die Sie in knapp vier Minuten zu Fuß erreichen. Von hier aus fahren die Linien 710 und 717 in Richtung Mannheim, Heidelberg, Schwetzingen und Speyer.
Für Autofahrer ist die Lage ebenfalls ideal: Die B36, B291 und B 39 sind schnell erreichbar, und über die nahegelegenen Autobahnen A6 und A61 gelangen Sie zügig in das regionale und überregionale Straßennetz.

Karte & Umgebungs-Informationen
Weitere Immobilien-Exposé Informationen durch Immobilienfrontal

Der Kreis, dem dieses Objekt zugeordnet ist lautet Rhein-Neckar-Kreis. Dieses Immobilien-Exposé ist unter der Kategorie Ketsch aufgeführt. Die Überschrift zu diesem Immobilien-Objekt ist ATIK: Chance nutzen: 295 m² Grundstück für Ihr zukünftiges Ein- bis Zweifamilienhaus. Der Anbieter ATIK Immobilien GmbH Ansprechpartner Erdem Atik, Hauptstraße 98 in 69207 Sandhausen hat dieses Objekt inseriert.


Baden-Württemberg lautet die geografische Oberkategorie zu dem vorliegenden Angebot.


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ATIK Immobilien GmbH

Erdem Atik

Hauptstraße 98

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Verbraucherinformation:

ATIK Immobilien GmbH Hauptstr. 98 Sandhausen Tel: +49 6224 9227587 E-Mail: info@immoprofi-atik.de Vertreten durch: ATIK Holding GmbH, Sitz in Sandhausen, Diese vertreten durch Geschäftsführer: Erdem Atik Registergericht: Amtsgericht Mannheim HRB-Nummer: wird nachgereicht Gewerbeerlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar, L 1, 2, 68161 Mannheim Postfach 10 16 61, 68016 Mannheim Gewerbeerlaubnis erteilt durch: Gemeindeverwaltung Sandhausen, Bahnhofstraße 10, 69207 Sandhausen Informationspflicht nach Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.