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**ABER HALLO** 1A vermietetes 2 FH + genehmigter Ausbaureserve in DG**

**ABER HALLO** 1A vermietetes 2 FH + genehmigter Ausbaureserve in DG** (Häuser Waiblingen)

Anbieter kontaktieren
Grunddaten

Land:

DEU

PLZ:

71332

Ort:

Waiblingen

Preise

Kaufpreis:

589.000,00 €

Vermittl.-Provision:

3,57 % Käuferprovision (inkl. 19 % MwSt.)

Flächen

Wohnfläche:

124,00 m²

Nutzfläche:

135,00 m²

Grundstücksfläche:

228,00 m²

Sonstiges

Ihre Objektnr.:

Angebot 863

Objekttyp:

Reihenmittel

Heizungsart:

Zentralheizung

Befeuerung:

Öl

Boden:

Estrich

Zustand:

Teil- / Vollsaniert

Bad:

Dusche

Zimmer:

6

Schlafzimmer:

4

Badezimmer:

2

Baujahr:

1958

vermietet:

1

Ausstattungen

Icon Immobilien AusstattungGartennutzung

Energiepass

Art:

Bedarf

Gültig bis:

2035-05-21

Endenergiebedarf:

135.00

Baujahr:

2014

Jahrgang:

2014

Gebäudeart:

wohn

Bildergalerie
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Objektbeschreibung

VERMIETER werden oder selbst bewohnen??!! Hier ist alles möglich!!

Da lohnt sich die Überlegung gleich dreimal, denn neben den beiden, bereits vermieteten und sanierten Wohnungen im EG und OG, gibt es hier auch noch die Möglichkeit, das Dachgeschoss zu einer kleinen, schnuckeligen Wohnung umzubauen.
Die Genehmigung ist bereits vorhanden, nur loslegen müssten Sie noch!

Sie sind interessiert? Prima, Ihr SCHNELLKONTAKT zu uns lautet:
0172 - 216 24 07, nur zu, wir freuen uns auf Sie!

Das Objekt nun aber nochmals in Kürze:

Umfassend saniertes und hervorragend vermietetes 2 Familien- Reihenmittelhaus in Waiblingen - Süd.
Nahezu identische Grundrisse der Wohnungen im EG und OG, im EG zudem mit einem herrlich großen Gartenanteil, im OG dafür mit einem Balkon hin zur Sonnenseite.
Im Jahre 2014 umfassend saniert, inklusive neuer Türen und Fensterelemente (3fach Verglasungen), neuer Elektrik, neuer Wasserrohre, neuer Zentralheizung und Heizkörpern im ganzen Haus, neuer Bodenbeläge, 2 nagelneuer Duschbäder, neuer Markise, Innenputz.....
Das Dach selbst wurde bereits 2008 neu gedeckt und isoliert.

UND dann gibt es ja noch die AUSBAURESERVE im Dach, also nichts wie los, die Rendite wartet!

Ausstattung

Große, 3fach verglaste Fenster- und Türelemente// 2 Tageslichtbäder mit WC und Dusche// Hochwertige Bodenbeläge// Innenputz am Wänden und Decken// Kabelanschluss// Elektro- und Wasseranschlüsse neuwertig// Neue Zimmertüren und Rahmen...
Nahezu identische Grundrisse der Wohnungen im EG und OG mit je 2 Schlafzimmern, 1 Wohnzimmer mit Austritt nach draußen, einer Küche (die EBK`s sind Eigentum der Mieter), je einem Tageslichtbad und je einem Eingangsflur.
Vollkeller mit einer Gemeinschaftswaschküche + Trockenraum, den Mieterkellern und den Räumen für die Heizanlage. Zusätzlicher Ausgang von der Waschküche in den Garten....

Lage

Waiblingen liegt als Mittelzentrum des Rems-Murr Kreises nur gute 10 Km nordöstlich von Stuttgart entfernt und verfügt im Nahbereich der Immobilie über alle nur erdenklichen Versorgungseinrichtungen des täglichen Bedarfs. Zudem finden sich hier auch diverse Freizeiteinrichtungen, Kindergärten, Schulen und natürlich auch der "Rötepark Waiblingen".
Bad Cannstadt, Ludwigsburg und Esslingen befinden sich ebenfalls "um die Ecke" und sind über die hervorragenden Anbindungen, hier eben auch über die B14, bestens zu erreichen.

Sonstiges

Genehmigte Ausbaureserve im DG// 2170.- EUR Kaltmieteinnahmen je Monat// jährliche Grundsteuer von derzeit 436,60 EUR// Bodenrichtwert in Waiblingen Süd 960.- EUR// Allgemeines Wohngebiet...

Karte & Umgebungs-Informationen
Weitere Immobilien-Exposé Informationen durch Immobilienfrontal

Sollte diese Immobilie nicht die richtige sein, finden Sie unter Rems-Murr-Kreis weitere Objekte. **ABER HALLO** 1A vermietetes 2 FH + genehmigter Ausbaureserve in DG** ist die Kopfzeile diesen Objektes. Diese Immobilie ist in der Immobiliendatenbank in der Rubrik Waiblingen abgespeichert. Das Auffinden von Immobilien erleichtert die Bundeslandsuche nach Objekten unter Baden-Württemberg.


Der Anbieter TD Immobilienconsulting Ansprechpartner Thomas Deppe, Junkerstraße, 64 in 78266 Baden-Württemberg - Büsingen am Hochrhein hat dieses Objekt inseriert.


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TD Immobilienconsulting

Thomas Deppe

Junkerstraße, 64

78266 Baden-Württemberg - Büsingen am Hochrhein

Telefax:

07734 - 9359520

Mobil:

0172 - 2162407

 

 

Maklerwebsite:

Maklerwebsite aufrufen

 

 

Steuernummer:

18014/35186

Aufsichtsbehörde:

Erlaubnis nach §34c der Gewerbeordnung ist seit dem 01.03.2020 die IHK Hochrhein-Bodensee, Reichenaustraße 21, 78467 Konstanz, Tel. 07531 - 2862-0 Internet: www.konstanz.hik.de


Verbraucherinformation:

Allgemeine Geschäftsbedingungen der UTD Unternehmensberatung & TD Immobilienconsulting. Junkerstraße 64, 78266 Büsingen am Hochrhein Gültig ab dem 23.12.2020 § 1 Eigentümerangaben Wir weisen darauf hin, dass unser Angebot aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte erstellt und nicht von uns auf seine Richtigkeit hin überprüft wurde. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, diese Angaben auf Ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir daher nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. § 2 Vertragsabschluss Ein Maklervertrag mit der Firma TD Immobilienconsulting oder deren Beauftragten/ Vertreter kommt den aktuellen Bestimmungen nach durch eine Vereinbarung in Textform (z.B. via SMS, E-Mail, schriftlichem Maklervertrag, Whatsapp, etc.) zustande. § 3 Weitergabe Verbot Unsere Angebote sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und absolut vertraulich zu behandeln. Bei einer Weitergabe an Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung ist der Angebotsempfänger zur Zahlung der ausgeschriebenen Provision verpflichtet, insofern der Dritte das Geschäft auch ohne unsere Dienste abschließt. Des Weiteren behalten wir uns weitergehende Schadensersatzansprüche vor. § 4 Doppeltätigkeit Wir sind berechtigt, sowohl für die Käufer- (Mieter-), wie auch die Verkäuferseite (Vermieterseite) provisionspflichtig tätig zu werden. Eine wirtschaftliche Verflechtung mit dem Auftraggeber ist somit möglich. Auftraggeber und Kunde sind uns gegenüber gleichermaßen provisionspflichtig. (Andere Regelungen gelten nur bei Immobilienvermittlungen in der Schweiz) § 5 Provisionsanspruch Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (z. B. Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erwerb in der Zwangsversteigerung, sofern wir Unterlagen über die Bewertung des Objektes -Wertgutachten des Gerichtes - beschafft haben, statt freihändiger Kauf). Informations- und Objektdatenbeschaffungen von uns über Dritte beeinträchtigen unseren Provisionsanspruch an den tatsächlichen Käufer und Verkäufer nicht. § 6 Provisionshöhe und Zahlung Grundsätzlich kommt beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen die seit dem 23.12.2020 geltende, paritätische Provisionsteilung (50/50) zwischen Käufer und Verkäufer (§ 656 c Abs. 1 BGB) zur Anwendung, insofern die Vertragsteile als Verbraucher handeln. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die vom Käufer und Verkäufer zu zahlende Maklerprovision dann jeweils 3,57 % (inkl. der gesetzl. MwSt.) Handelt der Käufer als gewerblicher Kunde, so gilt die paritätische Provisionsteilung zwischen Käufer und Verkäufer nicht und kann abweichend hierzu ausgehandelt und vereinbart werden. Beim Verkauf von gemischt genutzten Immobilien, Gewerbeimmobilien, Baugrundstücken, Zwei-, Drei-, und Mehrfamilienhäusern gilt die paritätische Provisionspflicht für den Käufer und Verkäufer ebenfalls nicht, hier kann die Provisionshöhe zwischen den Vertragsparteien ebenfalls weiterhin frei verhandelt werden. Bei einem alleinigen Verkaufsauftrag durch einen Verkäufer ist eine reine Innenprovision möglich, der Provisionssatz beträgt hier 5,95% (inkl. der gesetzl. MwSt.) Bei einem Suchauftrag durch einen Käuferkunden ist eine reine Innenprovision ebenfalls möglich, der Provisionssatz beträgt auch hier 5,95% (inkl. der gesetzl. MwSt.) Die Provision ist verdient und fällig, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer reinen Maklertätigkeit ein Vertragsabschluss zustande gekommen ist. Bei Abschlüssen nach den aktuell gültigen Provisionsbestimmungen zur paritätischen Provisionsteilung, ist die Provision unmittelbar mit dem notariellen Vertragsabschluss fällig und verdient. Sie ist von den Vertragsparteien sofort bei Vertragsabschluss in jeweils voller Höhe an uns zu zahlen (Andere Regelungen gelten nur bei Immobilienvermittlungen in der Schweiz) Bei Vermietungen zahlt die fällige Provision allein der Auftraggeber, insofern nicht ein konkreter Suchauftrag eines Interessenten vorliegt. (Andere Regelungen gelten grundsätzlich nur bei Immobilienvermittlungen in der Schweiz) § 7 Provisionsteilungen Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber unserer Provisionsforderungen sind ausgeschlossen, soweit die anrechenbare Forderung nicht rechtskräftig festgestellt ist. § 8 Vorkenntnis Sollte dem Empfänger die von uns nachgewiesenen Objekte bereits bekannt sein, ist uns dies schriftlich und unverzüglich, d. h. spätestens innerhalb von fünf Tagen ab Entgegennahme unseres Angebots mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen. § 9 Gerichtsstand/Haftung Erfüllungsort/Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Es gilt deutsches Recht. Der Anspruch auf Provision bleibt auch dann bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingung erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Fehlverhaltens unseres Auftraggebers rückgängig gemacht wird. Haftungsmaßstab: Die TD Immobilienconsulting haftet bei eigenen Vertragsverletzungen, wie bei solchen von Vertretern oder Erfüllungshilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bleibt ausgeschlossen. Mündliche Abreden bedürfen grundsätzlich der Schriftform. § 10 Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/